Cux Ferienunterkünfte

Die Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Feriengast (nachfolgend „Mieter“ genannt), dem Wohnungseigentümer (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und der Agentur Cux Ferienunterkünfte Dennis Hofmann (nachfolgend „Vermittler“ genannt).

§ 1 Vertragsschluss
Die Agentur Cux Ferienunterkünfte ist lediglich Mietvermittler. Sie ist nicht Eigentümer der angebotenen Ferienunterkünfte. Der Vermittler erbringt die Vermietungsleistung mit Vollmacht im Namen und für Rechnung des Vermieters. Der Vermittler ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht der Vermittler.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermittler dem Mieter die schriftliche Buchungsbestätigung zugesandt hat und der Mieter die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung überwiesen hat. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Mietvertrag auch mündlich oder fernmündlich verbindlich geschlossen werden. Die gemietete Ferienunterkunft ist ausschließlich für die in der Buchungsbestätigung festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenanzahl ist in der Buchungsbestätigung festgelegt.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung ist innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermittlers zu überweisen. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen oder objektspezifisch in der Buchungsbestätigung ggf. abweichen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Pauschale wie unter § 4 aufgeführt berechnen oder von der Anzahlung einbehalten. Ein Anspruch auf die Vermietungsleistung besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises laut Buchungsbestätigung.

§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag kann die Ferienunterkunft frühestens ab 15 Uhr und spätestens bis 20 Uhr bezogen werden. Den Ort der Schlüssel¬übergabe entnehmen Sie der Buchungsbetätigung. Sie erhalten bei der Schlüsselübergabe einen Schlüssel. Den Zweitschlüssel nebst Briefkastenschlüssel haben wir bereits in der Ferienunterkunft für Sie hinterlegt.
Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10 Uhr zu räumen. Sämtliche Schlüssel verbleiben in der Ferienunterkunft auf dem Esstisch. Bei Verlust eines Schlüssels drohen dem Mieter erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser. Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10 Uhr zu räumen.
Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

§ 4 Stornierung und Kündigung
Eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung nachfolgender Pauschalen: Bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises. 60 – 35 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises. Ab dem 34. Tag vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 90 % des Mietpreises.
Nach dem Bezug der Ferienunterkunft ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden 100 % des Mietpreises berechnet. Der Grund muss stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Für jede Stornierung steht dem Vermittler für den entstandenen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,00 € zu.
Im Falle eines Beherbergungsverbotes für den Landkreis Cuxhaven hat der Mieter einen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Der Vermittler hat in diesem Falle einen Anspruch auf die Buchungsgebühr in Höhe von 15,00 €.

§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters
Für Mieter und Mitreisende gilt die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung. Mieter und Mitreisende verpflichten sich, die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar schonend zu behandeln.
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermittler sofort zu melden.

§ 6 Haftung Vermieter
Die Haftung ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist auf den Mietpreis laut Mietvertrag begrenzt. Von der Haftung sind Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen. Unannehmlichkeiten (z.B. durch Baulärm oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen) liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Pandemiebedingt kann nicht gewährleistet werden, dass Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbad, Sauna, usw.) geöffnet sind. Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen berechtigt daher nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Haustiere und Rauchen
Haustiere sind im Mietobjekt strengstens verboten.
Rauchen ist im Mietobjekt strengstens verboten.
Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben bzw. hierin nicht geraucht wurde. lm Falle der Zuwiderhandlung drohen dem Mieter erhebliche Schadensersatzansprüche.

§ 8 Internetzugang (gilt nur für Mietobjekte mit W-LAN / Internetzugang)
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs resultieren.

§ 9 Bettwäsche, Hand- und Duschtücher
Bettwäsche, Hand- und Duschtücher sind nicht im Mietpreis enthalten. Auf Wunsch können Sie unser optionales Wäschepaket kostenpflichtig zubuchen. Gebuchte Wäschepakete werden als gesonderte Position in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Nur in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Wäschepakete werden zur Verfügung gestellt.

§ 10 Kurbeitrag
Es gilt die in Cuxhaven ortsübliche Kurtaxe laut der Kurbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven. Diese kann auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven eingesehen werden.

§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

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